Gartenarbeit steuerlich absetzen
Unterstützung vom Staat für Ihre Gartenarbeit empfiehlt PurGrün aus Schöppingen
Steuervorteile sind nicht auf das Eigenheim beschränkt. Professionelle Hilfe bei der Gartenpflege können Sie ebenfalls geltend machen. Wir informieren Sie, welche Gartenarbeit absetzbar ist und worauf Sie dabei zu achten haben.
Sie benötigen einen Fachmann? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns!
Wenn sich mit den ersten warmen Sonnenstrahlen der Frühling ankündigt, können es Gartenbesitzer kaum erwarten, den Garten nach dem Winter schnell wieder in Topform zu bringen.
Lassen Sie sich dabei von einem Gartenprofi unterstützen! Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Denn Sie können die Gartenarbeit absetzen und damit Steuern sparen.
Lohnkosten geltend machen
Bei der Steuererklärung sind pro Jahr bis zu 5.200 Euro als haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar.
Handwerkliche Dienstleistungen, die der Erhaltung, Renovierung und Modernisierung dienen, wie z. B. die Neu- oder Umgestaltung Ihres Gartens, werden vom Staat gefördert.
Dasselbe gilt für Dienstleistungen des täglichen Haushalts, wozu u. a. die Pflege der Garten- und Außenanlage zählt. Für beide Leistungen können angefallene Lohnkosten steuerlich geltend gemacht werden.
Folgende Dienstleistungen sind absetzbar:
- Rasenmähen
- Heckenschneiden
- Schädlingsbekämpfung
- Pflege von Gartenwegen
- Anlegen von Pool / Teich
- Reparaturarbeiten
- Verlegen von Rollrasen / Pflaster
- Zaun / Mauer errichten
TIPP: Lassen Sie schon bei der Rechnung die Arbeits- und Materialkosten getrennt aufführen. Das erleichtert die Auflistung bei der Steuererklärung. Übrigens können auch Mieter Gartenarbeit von der Steuer absetzen mit der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“.